Die Kantonspolizei ist die für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe zuständige kantonale Behörde.
Sie überwacht den Verkehr mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen (Art. 28 Abs. 1 BG, Art. 111 V). Sie arbeitet mit den Behörden zusammen, die im Bereich der Bau- und Feuerpolizei und des kantonalen Arbeitsinspektorates zuständig sind.