Der Höchstansatz für die örtliche Aufenthaltstaxe beträgt für Hotels oder ähnliche Betriebe, Aparthotels, Motels, Kurbetriebe oder paramedizinische Institutionen und alle ähnlichen Unterkünfte:
- 1.80 Franken pro Nacht und Person für die lokalen Tourismusorganisationen der Kategorie 1;
- 1.20 Franken pro Nacht und Person für die lokalen Tourismusorganisationen der Kategorie 2.