Das Amt für Gewerbepolizei ist die zuständige Behörde für die Erteilung, den Entzug und die Erneuerung der Bewilligungen gemäss der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten.
In dieser Funktion trägt es die Daten, über die es verfügt, in das Verzeichnis der Bewilligungen ein, das vom Bundesamt für Sport veröffentlicht wird.