Gegenstand dieser Vereinbarung ist:
- die Vereinbarung gemeinsamer Positionen der Unterzeichnerkantone be- treffend Grossspiele, die von ihnen in die mit dem Gesamtschweizeri- schen Geldspielkonkordat geschaffenen Organe eingebracht werden;
- die Vereinbarung einer Koordination und Zusammenarbeit der Unter- zeichnerkantone bei Kleinspielen und ihre Umsetzung innerhalb der Kantone;
- die Bestimmung der ausschliesslichen Veranstalterin der als Grossspiele durchgeführten Lotterien und Sportwetten auf dem Gebiet der sechs Westschweizer Kantone;
- die Einsetzung und Organisation der Westschweizer Fachdirektorenkon- ferenz Geldspiele (CRJA);
- die Regulierung der Organe, die mit der Verteilung der von der Loterie Romande erwirtschafteten Reingewinne betraut sind, ihrer Organisation sowie des Verfahrens und der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen Geldspiele – Westschweizer Vereinbarung 958.7