Im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit obliegen der Gleichstellungskommission namentlich:
- die Erstattung von Berichten und Stellungnahmen;
- die Unterbreitung von Vorschlägen für die angemessene Frauenvertretung in ausserparlamentarischen, verwaltungsexternen Kommissionen sowie
- die selbstständige Ausarbeitung von Vorschlägen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.
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Die Gleichstellungskommission erstattet dem Landrat jeweils auf das Ende einer Amtsperiode Bericht über ihre Tätigkeit.