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II D/2/2

Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse *

Vom 14.11.2000 (Stand 01.09.2014)

Präambel

(Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000)

Art. 1

Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen:

1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent
2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent
7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent
8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent
10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent
11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent
12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent
13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 2

Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betragen:

1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent
2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent
7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent
8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent
10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent
11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent
12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent
13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 3

Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder bleiben auf 130 Punkten belassen.

Art. 4

Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. *

Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996 wird damit aufgehoben. *

Egress

SBE VIII/8 481

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
14.11.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung SBE VIII/8 481
22.04.2014 01.09.2014 Erlasstitel geändert SBE 2014 23
22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 1 geändert SBE 2014 23
22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 2 geändert SBE 2014 23

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 14.11.2000 01.01.2001 Erstfassung SBE VIII/8 481
Erlasstitel 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23
Art. 4 Abs. 1 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23
Art. 4 Abs. 2 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23