Dieses Gesetz regelt:
- die Grundsätze für die Digitalisierung von Behördendienstleistungen;
- die Grundlagen für die innerkantonale und interkantonale Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich der Digitalisierung von Behördendienstleistungen;
- die Ausrichtung von Finanzhilfen an Private zur Förderung der digitalen Transformation in der Wirtschaft und Gesellschaft;
- die Organisation, den Betrieb und die Nutzung des Behördenportals des Kantons Glarus und seiner Gemeinden.