Der IT-Steuerungssauschuss steuert die strategisch-planerischen Aspekte des Einsatzes von Informatikmitteln. Ausgenommen davon sind Informatikmittel, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtsprechung stehen.
Der IT-Steuerungsausschuss:
- erteilt den Auftrag zur Erarbeitung oder Anpassung der E-Government- und IT-Strategie, prüft diese und empfiehlt sie dem Regierungsrat zur Annahme;
- steuert die Umsetzung der E-Government- und der IT-Strategie;
- erstattet dem Regierungsrat zuhanden des Landrates Bericht über die Umsetzung der E-Government- und IT-Strategie;
- behandelt Fragen der Informatikplanung und -realisierung sowie zur Finanzierung;
- behandelt Fragen im Zusammenhang mit der Informatikorganisation, leistungsbezüger-übergreifenden Geschäfts- und zentralen Informatikprozessen;
- initiiert, beschliesst und steuert zentrale Informatikvorhaben und Informatikprojekte;
- priorisiert leistungsbezüger-übergreifende Geschäftsanforderungen und entscheidet über die Bereitstellung neuer leistungsbezüger-übergreifender Informatikdienstleistungen;
- erlässt fachliche und methodische Weisungen.
Der IT-Steuerungsausschuss setzt sich zusammen aus:
- der Vorsteherin oder dem Vorsteher des zuständigen Departements (Vorsitz);
- der Ratsschreiberin oder dem Ratsschreiber;
- je einer Vertreterin oder einem Vertreter der drei Gemeinden;
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gerichte, delegiert durch die Verwaltungskommission der Gerichte.
Die Leiterin oder der Leiter der Hauptabteilung Informatik und der Fachstelle Digitale Verwaltung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Geschäftsführung wird durch die Fachstelle Digitale Verwaltung wahrgenommen.
Der IT-Steuerungsausschuss kann Ausschüsse bilden oder weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.
Der IT-Steuerungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr und allfälligem Stichentscheid der oder des Vorsitzenden gefällt.