Das Behördenportal kann insbesondere folgende Dienstleistungen anbieten:
- die Übermittlung elektronischer Dokumente an Behörden;
- den Erhalt elektronischer Dokumente von Behörden;
- die elektronische Geschäftsabwicklung mit Behörden;
- den elektronischen Verkehr im Rahmen von Verfahren, auf die das Verwaltungsrechtspflegegesetz[2] Anwendung findet.
Das Behördenportal wird gegenüber Nutzerinnen und Nutzern sowie im behördeninternen Verkehr als Serviceportal bezeichnet.