Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zuständig für:
- die Anerkennung von Ehe- und Familienberatungsstellen sowie das Adoptionswesen gemäss Artikel 15a EG ZGB;
- die Aufsicht und die Oberaufsicht über Stiftungen und die weiteren stiftungsrechtlichen Massnahmen gemäss Artikel 15c EG ZGB, soweit diese Aufgaben innerkantonal wahrgenommen werden;
- die Genehmigung der Statuten von Körperschaften des kantonalen Privatrechts gemäss Artikel 34 Absatz 2 EG ZGB;
- die Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemäss Artikel 63a Buchstabe b und 63e Absatz 2 EG ZGB sowie sämtliche Aufgaben, die im Bereich des Erbrechts und des Kinder- und Erwachsenenschutzes dem zuständigen Departement zugewiesen sind;
- die Aufsicht über das Grundbuchamt gemäss Artikel 236 EG ZGB.