Die Bewährungshilfe gewährleistet und vollzieht die Bewährungshilfe sowie die Kontrolle von Weisungen und von ambulanten Massnahmen. *
Ziel und Inhalt orientieren sich am StGB[3] und an den Richtlinien der Ostschweizer Strafvollzugskommission. Die Bewährungshilfe arbeitet nach den neuesten Erkenntnissen in der Rückfallprävention. *