Dieser Tarif gilt für die öffentliche Verteidigung in Strafsachen vor den Strafuntersuchungsbehörden und den Gerichten des Kantons Glarus, für die unentgeltliche Rechtsvertretung im Sinne von Artikel 139 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG)[2] vor den Behörden gemäss Artikel 2 VRG sowie für die unentgeltliche Rechtsvertretung in Zivilsachen im Sinne von Artikel 149 der Zivilprozessordnung[3].
Wird in der Verwaltungs- und der Zivilrechtspflege die unentgeltliche Rechtsvertretung bloss teilweise bewilligt, gilt dieser Tarif mit den in der Bewilligung enthaltenen Einschränkungen.