Bei allen Lernenden erfolgt: *
- die Untersuchung schwergewichtig auf der Prüfung von Augen und Gehör bei Eintritt des Kinds in die obligatorische Schulzeit (Kindergarten);
- die Sechsjahres-Untersuchung sowie die Kontrolle des Impfstatus in der ersten Klasse der Primarschule;
- die Kontrolle des Impfstatus insbesondere betreffend Humane Pappillomavirus und Hepatitis B in der sechsten Klasse der Primarschule;
- die Kontrolle des Impfstatus und ein Beratungsgespräch vor Austritt aus der obligatorischen Schulzeit.