Der Zustand der Mundhöhle der Lernenden wird ab Eintritt in die obligatorische Schulzeit (Kindergarten) alle zwei Jahre von der Schulzahnärztin oder vom Schulzahnarzt untersucht. *
Der Schulzahnärztin oder dem Schulzahnarzt steht es frei, auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Lernenden bzw. der Erziehungsberechtigten, jährlich risikobasierte Untersuchungen durchzuführen. *
Zusätzlich zur Abschlussuntersuchung vor Ende der obligatorischen Schulzeit kann bei Bedarf eine Karieskontrolle mittels Bissflügelaufnahme durchgeführt werden.