Prüfungsfrei in alle Ausrichtungen der BM1 eintreten kann, wer am Ende des ersten Semesters der dritten oder einer höheren Klasse des Gymnasiums die Bedingungen für eine definitive Promotion erfüllt hat.
Prüfungsfrei in alle Ausrichtungen der BM1 an der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule in Ziegelbrücke und an der Kaufmännischen Berufsfachschule Glarus eintreten kann, wer im Semesterzeugnis des zweiten Semesters der zweiten Klasse der Sekundarschule des Kantons Glarus in den Fächern gemäss Artikel 4 in der höchsten Leistungsstufe und mit der entsprechenden Gewichtung einen Durchschnitt von mindestens 5,0 erreicht hat. *
Prüfungsfrei in die BM2 Ausrichtungen gemäss der Tabelle in Artikel 4 eintreten kann, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) verfügt und dieses abgeschlossen hat mit einer Gesamtnote von: *
- 5,3 bei weniger als 1600 Lektionen schulische Grundbildung gemäss Bildungsverordnung;
- 5,0 bei mindestens 1600 Lektionen schulische Grundbildung gemäss Bildungsverordnung.
Ein prüfungsfreier Eintritt ist in den Fällen gemäss Absatz 3 im Falle eines direkten Übertritts in die BM2 nach Abschluss der beruflichen Grundbildung auch zulässig, wenn im zweitletzten Semesterzeugnis der Berufsfachschule (ohne Sport) ein entsprechender Durchschnitt erreicht wurde. *
Bei einem prüfungsfreien Eintritt in die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen aufgrund eines anderen EFZ als Kaufmann oder Kauffrau, kann die Schulleitung einen Vorbereitungskurs verbindlich vorschreiben. *
… *
Bei Übertritten aus anderen solchen Bildungsgängen kann die Schulleitung eine im Umfang und Fächerkatalog angepasste Einzelprüfung durchführen. *