Der Bildungsstand der Lernenden wird während der dreimonatigen Probezeit und in der Regel halbjährlich durch das BZGS festgehalten. Für die Beurteilung werden die Leistungen an den drei Lernorten (Schule, Verbundbetrieb, überbetriebliche Kurse) herangezogen.
Die Beurteilung des Bildungsstands im schulischen Teil erfolgt in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Im Verbundbetrieb finden praktische Prüfungen statt.
Die Schulleitung regelt das Weitere zur Beurteilung während der Ausbildung in einer Wegleitung, welche der Genehmigung der Aufsichtskommission untersteht.