Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Vereinbarungskantone untereinander und mit dem Bund bei der Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Insbesondere schafft sie die Grundlage, um im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG)[2] gemeinsam mit dem Bund:
- für die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zu sorgen, namentlich durch die Einrichtung gemeinsamer Organe;
- die Qualitätssicherung und die Akkreditierung zu regeln;
- die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen zu gewährleisten;
- die in Artikel 3 HFKG definierten Ziele umzusetzen.