Der Kanton Glarus betreibt eine öffentliche Bibliothek als Zentrum für Information, Begegnung, Bildung, Kulturpflege, Heimatkunde, Freizeitgestaltung und Unterhaltung.
IV F/2
Verordnung über die Landesbibliothek
Präambel
(Erlassen vom Regierungsrat am 11. April 2006)
Art. 1 Tätigkeitsbereich
Art. 2 Besondere Sammelgebiete
Die Landesbibliothek sammelt und leiht aus:
- Druckschriften, Landkarten und andere Medien sowie möglichst vollständig Publikationen über den Kanton Glarus, von glarnerischen Verlagen und Autoren (Glaronensia).
- Nachlässe von glarnerischen Persönlichkeiten und/oder mit glarnerischem Inhalt, soweit sie nicht dem Landesarchiv zugewiesen werden.
- Sammlungen staatlicher oder privater Vereinigungen und Institutionen, soweit sie im Interesse der glarnerischen Öffentlichkeit liegen und ihre Übernahme und Verwaltung räumlich, personell und finanziell vertretbar sind.
Art. 3 Organisation und Aufsicht
Die Landesbibliothek gliedert sich gemäss der Organisationsverordnung in die kantonale Verwaltung ein und untersteht der entsprechenden Aufsicht.
Das zuständige Departement erlässt eine Benutzungsordnung.
Art. 4 Gebühren
Für die Benützung der Bibliothek kann von Erwachsenen eine Jahresgebühr erhoben werden, Kinder und Jugendliche sind davon befreit.
Das zuständige Departement setzt die Jahresgebühr und die Ausleihgebühren fest.
Art. 5 Zuwendungen Dritter
Für Spenden und Zuwendungen zur Unterstützung von bibliotheksorientierten Aktivitäten (Sonderanschaffungen, Veranstaltungen usw.) wird ein separates Spendenkonto geführt.
Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet das zuständige Departement.
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Sie ersetzt das Reglement über die Organisation der Landesbibliothek vom 15. Februar 1971.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 11.04.2006 | 01.07.2006 | Erlass | Erstfassung | SBE IX/7 418 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 11.04.2006 | 01.07.2006 | Erstfassung | SBE IX/7 418 |