Der Kanton und die Gemeinden sorgen für den Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der frei lebenden Tiere und für die Erhaltung ihrer Lebensräume (Biotope).
Die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz sorgt im Einvernehmen mit den interessierten Organisationen für die Verbreitung der Idee des Arten- und Biotopschutzes und für die Bekanntmachung der Vorschriften. *
Insbesondere ist bei der Schuljugend das Interesse an der Erhaltung der Pflanzen- und Tierwelt zu wecken.