Um das Walenseeufer und seine nähere Umgebung in der natürlichen Eigenart und Schönheit als Erholungslandschaft und Pflanzenschutzgebiet zu erhalten, wird das im Schutzzonenplan bezeichnete und nachfolgend umschriebene, im Gemeindeareal von Mollis liegende Gebiet gemäss der in diesem Beschluss festgelegten Bestimmungen geschützt:
- Ostgrenze: Walensee (inkl. Flachwasserbereich)–Seegraben (inkl. westliches Ufer);
- Nordgrenze: Böschungsoberkante Südufer Linthkanal;
- Westgrenze: Flurstrasse Linthkanal–Bahnhof (inkl.), Bahnareal exkl. (Ostgrenze der Parzelle Nr. 1815, Flurstrasse zwischen den Parzellen Nrn. 1815 und 1817);
- Südgrenze: Nationalstrasse A3 bzw. die parallel verlaufende Güterstrasse (exkl.).
Das Schutzgebiet wird in drei Zonen eingeteilt:
- I. Zone: Ufergebiet und Flachwasserbereich längs See, inkl. allfällige zukünftige Badeinsel;
- II. Zone: Naturschutzgebiet, inkl. allfällige zukünftige Naturschutzinseln;
- III. Zone: Landschaftsschutzgebiet.
Die Grenzen und Zonen des Schutzgebietes sind im Gelände auf entsprechenden Tafeln bezeichnet und auf einem zu diesen Bestimmungen gehörenden Zonenplan 1:5000 dargestellt.