Die «Glarner Kantonalbank» ist eine Aktiengesellschaft nach Massgabe dieses Gesetzes mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Glarus. *
Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten sinngemäss die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts unter Vorbehalt der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen und des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel. *
Sie kann Geschäftsstellen betreiben.