Die Landwirtschaftskommission besteht aus zehn Mitgliedern. Die kantonale Vollzugsbehörde ist als Mitglied vertreten und führt das Sekretariat. Die Kommission kann Ausschüsse bilden. *
Sie ist zuständig für:
- die periodische Inspektion der Alpen hinsichtlich Ertragsfähigkeit, Bewirtschaftung und Zustand der Infrastruktur sowie Einhaltung der bundesrechtlichen und kantonalen Alpbestimmungen und der Alpordnung. Sie erstattet der kantonalen Vollzugsbehörde Bericht und kann Anträge stellen;
- die Ertragswertschätzungen nach BGBB und anderweitige Begutachtungen im Auftrag der veranlagenden kantonalen Vollzugsbehörde;
- die Schlichtung in Streitigkeiten über landwirtschaftliche Pachtverhältnisse;
- die Beratung und Kontrolle im Bereich des Herdenschutzes.
Sie kann bei der Bewilligungsbehörde Einsprache gegen die vereinbarten Pachtzinse für landwirtschaftliche Grundstücke, Alpen und Weiden nach dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) erheben.
Von Behörden zu erlassende Massnahmen im Sömmerungsgebiet, die auf der Grundlage des Umwelt- und Naturschutzes, des Gewässerschutzes, der Forstwirtschaft basieren sowie regionale und überregionale Projekte, welche sich auf diese Gebiete auswirken, sind der Kommission vorgängig zur Stellungnahme vorzulegen. Sie kann der erlassenden Behörde Änderungen beantragen.