Liegt der Berechnung des Pachtzinses die Schätzungsanleitung 2004 zugrunde, beträgt der Zuschlag je Normalstoss höchstens:
- 30 Franken für Schafe;
- 90 Franken für Milchkühe, -schafe und -ziegen;
- 65 Franken für die übrigen Tiere.
Liegt der Berechnung des Pachtzinses die Schätzungsanleitung 2018 zugrunde, beträgt der Zuschlag je Normalstoss höchstens: *
- 25 Franken für Schafe;
- 75 Franken für Milchkühe, -schafe und -ziegen;
- 52.50 Franken für die übrigen Tiere.
Der Zuschlag ist in dem Masse zu reduzieren, wie der Alpeigentümer beispielsweise durch Pächterinvestitionen, Baurechte oder die nur teilweise Verpachtung des Betriebes entlastet wird.
Entlastungen in Bezug auf die Erschliessung reduzieren den Zuschlag um 30 bis 50 Prozent. Betreffen die Entlastungen die Gebäulichkeiten, beträgt die Kürzung 20 bis 40 Prozent, betreffen sie die Weide, beträgt diese 10 bis 30 Prozent.
Basiert die Pachtzinsberechnung auf einer älteren Anleitung, beträgt der Zuschlag 75 Franken je Stoss Grossvieh (RGVE). *