Der Regierungsrat bezeichnet die zuständige kantonale Verwaltungsbehörde in Sachen Weinbau.
Sie ist insbesondere zuständig für:
- die Bewilligung von Neuanpflanzungen;
- die Entgegennahme von Meldungen über Neuanpflanzungen oder die Erneuerung von bestehenden Rebflächen;
- die Führung eines Rebbaukatasters sowie eines Verzeichnisses der festgelegten Ursprungsbezeichnungen;
- die Erhebung der für den Rebbau dienlichen Daten von den Betrieben;
- die Organisation und Überwachung der Weinlesekontrolle;
- die Klassierung der Traubenernte;
- die Anordnung der Beseitigung von widerrechtlich angepflanzten Reben.
Sie kann die ihr zustehenden Aufgaben als Ganzes oder in Teilbereichen mittels Dienstleistungsvertrag Dritten übertragen.