Der Tierhalter oder die Tierhalterin respektive der Alpbewirtschafter oder die Alpbewirtschafterin (nachfolgend: Tierhalter) haben pro Tier zu entrichten:
- Equiden 3.50 Franken;
- …
- Rindvieh 2.50 Franken;
- Schwein (ohne Saugferkel) 1.00 Franken;
- Schaf und Ziegen 0.60 Franken;
- Hirsch, Lama, Alpaka 1.80 Franken;
- Kaninchen (jeden Alters) für Bestände mit mehr als 50 Zuchttieren 0.10 Franken;
- Geflügel für Bestände mit mehr als 250 Lege- oder Zuchttieren 0.10 Franken.
Je Bienenvolk beträgt die Steuer 1.00 Franken. *
Für Schafe wird während der Dauer des nationalen Programms zur Bekämpfung der Moderhinke gemäss Artikel 229 ff. Tierseuchenverordnung[2] in Ergänzung zur Abgabe gemäss Absatz 1 Buchstabe e eine Abgabe von 1.00 Franken pro Tier erhoben. *