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V A/12/1/2

Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

Vom 01.05.1977 (Stand 01.05.1977)

Präambel

(Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977)

Art. 1

Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.

Art. 2

Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.

Egress

SBE I/2 41

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
01.05.1977 01.05.1977 Erlass Erstfassung SBE I/2 41

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 01.05.1977 01.05.1977 Erstfassung SBE I/2 41