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V D/1/3

Prämientarif für die Versicherung im Monopol

Vom 09.07.2019 (Stand 01.01.2020)

Präambel

Der Verwaltungsrat

gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Sachversicherungsgesetzes[1],

erlässt:

Art. 1 Tarif

Für die Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden gelten folgende Prämiensätze (pro tausend Franken Versicherungssumme):

Gebäudekategorie Tarifsatz
Wohngebäude dauernd bewohnt 0.26
Wohngebäude nicht dauernd bewohnt 0.40
Nebengebäude zu Wohngebäuden 0.45
Landwirtschaftliche Gebäude 0.58
Gastgewerbegebäude 0.55
Gewerbegebäude 0.52
Büro- und Verwaltungsgebäude 0.36
Übrige Gebäude 0.36
Gebäude während Bauzeit 0.70

Gebäude mit gemischter Nutzung in mehreren Gebäudekategorien werden zum höchsten involvierten Tarifsatz tarifiert. Nutzungsanteile mit einem Anteil von weniger als zehn Prozent des gesamten Gebäudevolumens fallen für die Bestimmung des Tarifsatzes ausser Betracht.

Bei gemischter Nutzung unter den Gebäudekategorien «Wohngebäude dauernd bewohnt», «Gewerbegebäude» sowie «Büro- und Verwaltungsgebäude» werden die entsprechenden Raumanteile zum Tarifsatz der jeweiligen Nutzung tarifiert. Gemeinsam genutzte Räume sowie separat ausgewiesene Transportkosten für Gebäude ohne ordentliche Zufahrt werden zum Tarifsatz der günstigsten involvierten Gebäudenutzung tarifiert.

Art. 2 Tarifermässigung

Für Gebäude, welche freiwillig mit einer von der Glarnersach anerkannten automatischen Brandmelde- oder Löschanlage ausgerüstet sind, wird eine Tarifermässigung von 30 Prozent gewährt.

Art. 3 Schutzwürdige Gebäude

Gebäude, die mehrheitlich Wohnzwecken dienen und in einem Inventar gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz[2] enthalten sind, werden zum Tarifsatz für «Wohngebäude dauernd bewohnt» tarifiert.

Art. 4 Prämienberechnung

Für die Berechnung der Jahresprämie wird die aktuelle Versicherungssumme mit dem entsprechenden Prämiensatz multipliziert.

Die Bauzeitprämie wird auf der durchschnittlichen Versicherungssumme für die gesamte Bauzeit erhoben.

Art. 5 Übergangsbestimmung

Gebäude mit gemischter Nutzung gemäss Artikel 1 Absatz 3 werden anlässlich der nächsten ordentlichen Gebäudeschätzung gemäss geltendem Prämientarif tarifiert.

Egress

SBE 2019 36

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
09.07.2019 01.01.2020 Erlass Erstfassung SBE 2019 36

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 09.07.2019 01.01.2020 Erstfassung SBE 2019 36