Die Glarnersach untersteht der Aufsicht des Regierungsrates. Diese umfasst insbesondere folgende Aufgaben gemäss den Artikeln 11 Absatz 2 und 14 des Sachversicherungsgesetzes (SachVG)[3]:
- Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates der Glarnersach und Beauftragung der externen Revisionsstelle;
- jährliche Prüfung der Geschäftstätigkeit der Glarnersach (Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der versicherungstechnischen Grundsätze sowie der anerkannten Standards und Regeln bei der Rechnungslegung);
- jährliche Genehmigung des Geschäftsberichts der Glarnersach (Jahresbericht, Bilanzen und Erfolgsrechnungen);
- Genehmigung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Ziele und periodische Prüfung von deren Umsetzung;
- Genehmigung der Reglemente zum Prämientarif für die Gebäudeversicherung im Monopol, zum Personal und zur Entschädigung des Verwaltungsrates sowie der Verträge von strategischer Bedeutung;
- Ermächtigung zur Aufnahme ausgeschlossener Gefahren in die Versicherungsdeckung gemäss Artikel 28 Absatz 2 SachVG.