Die Kompetenz zum Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in Krisensituationen (Katastrophen, Notlagen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle sowie bewaffnete Konflikte) richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Bevölkerungsschutzgesetzgebung.
Die Gemeindeführungsorganisationen beantragen in Krisensituationen von ihnen benötigte Mittel des Zivilschutzes bei der Hauptabteilung bzw. bei der Kantonalen Führungsorganisation, die entsprechend der Lage den Zivilschutz aufbieten. *
Zur Bewältigung von Gross- und Alltagsereignissen kann der Zivilschutz von der Hauptabteilung und in dringlichen Fällen vom Zivilschutzkommando aufgeboten werden. *
Bei Grossereignissen bestehen folgende weitere Aufgebotskompetenzen: *
- Abteilungsleitung Zivilschutz und Zivilschutzkommando durch die Einsatzleitung über die Kantonale Notrufzentrale;
- Einsatzleitung Care durch die Kantonspolizei über die Kantonale Notrufzentrale unter Mitteilung an Abteilungsleitung Zivilschutz.
Aufgebot und Einsatz können je nach Art des Ereignisses kurzfristig erfolgen. Mündliche und elektronisch übermittelte Aufgebote sind verbindlich. *
Zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft und der Funktion der technischen Systeme wird regelmässig durch die Kantonale Notrufzentrale ein Probealarm durchgeführt. *