Katastrophen sind natur- und zivilisationsbedingte Schadenereignisse bzw. schwere Unglücksfälle, die so viele Schäden und Ausfälle verursachen, dass die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert sind.
Notlagen sind Situationen, die aus einer gesellschaftlichen Entwicklung oder einem technischen Ereignis entstehen und mit den ordentlichen Abläufen nicht wirkungsvoll bewältigt werden können, weil sie die personellen und materiellen Mittel der Gemeinschaft überfordern.
Bei Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle handelt es sich um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen ausserhalb des Rahmens bewaffneter Konflikte (Erpressungen der Schweiz von aussen sowie Terrorismus und Extremismus).
Der bewaffnete Konflikt ist ein Ereignis, das die Bevölkerung, deren Lebensgrundlagen und Kulturgüter durch Waffen- und Gewaltentwicklung aufgrund militärischer Einsätze gefährdet und die Existenz in Frage stellt.
Partnerorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind die Kantonspolizei, die Feuerwehr, das Gesundheitswesen, die technischen Betriebe bzw. technischen Dienste und der Zivilschutz.