Für das Verwaltungsvermögen gelten je Anlagekategorie die folgenden angenommenen Nutzungsdauern und Abschreibungssätze (linear):
Der Abschreibungssatz bei Investitionsbeiträgen entspricht demjenigen des durch die Beiträge finanzierten Objekts.
Bei gebrauchten Gegenständen und vorhandenen allenfalls renovierten Liegenschaften wird die Abschreibungsdauer primär nach der errechneten Nutzungsdauer (Nutzungsdauer gemäss Tabelle minus Alter) und sekundär nach der geschätzten Restnutzungsdauer festgelegt.
Bei Investitionen, die eine gemischte Nutzung mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen, ist das Anlagegut aufzuteilen und entsprechend den differenzierten Nutzungsdauern abzuschreiben.
Der nach Ablauf der angenommenen Nutzungsdauer verbleibende Restbetrag der ursprünglichen Investition wird zusammen mit der letzten Abschreibungstranche auf den Erinnerungsfranken oder auf Null abgeschrieben. Die abgeschriebenen Investitionen sind aus den Minus-Aktivkonten auszubuchen.