Die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg einreichen, müssen die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte webbasierte Steuerdeklarationslösung verwenden.
Bevollmächtigte Vertreter können eine von der Steuerverwaltung jährlich zu zertifizierende Steuerdeklarationslösung eines kommerziellen Lösungsanbieters verwenden.
Steuerpflichtige, die im Kanton nur aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, können eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons über die webbasierte Steuerdeklarationslösung einreichen. Steuerpflichtige ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz können eine Kopie der Steuererklärung desjenigen Kantons einreichen, in dem sich der grösste Teil der steuerbaren Werte befindet.