Zur Begrenzung und Verhütung von Wildschäden sorgt der Regierungsrat dafür, dass:
- die Wilddichten in einem für die Landwirtschaft und den Wald tragbaren Rahmen gehalten werden;
- die jährlichen Abschusspläne erfüllt werden;
- der Lebensraum der wild lebenden Tiere nicht weiter eingeschränkt wird und Hegemassnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Wildes und des Biotops getätigt werden;
- die Gemeinden das Zutrittsrecht zu Wildeinstandsgebieten im Rahmen der Verhältnismässigkeit örtlich und zeitlich beschränken, wenn Störungen das orts- und jahreszeitübliche Mass übersteigen und so das Leben und Gedeihen von Wild, Pflanzen und Wald beeinträchtigen.