Der Jagdlehrgang vermittelt den Absolvierenden (Jagdlehrgängern) die erforderlichen jagdlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer nachhaltigen, weidgerechten Jagd.
Die Eignungsprüfung für Jagende (Jägerprüfung) gibt Aufschluss, ob die Absolvierenden die erforderlichen schiesstechnischen, praktischen und theoretischen Fähigkeiten zur Ausübung einer nachhaltigen, weidgerechten Jagd besitzen (Jagdfähigkeit).
Der Jagdlehrgang wie die Eignungsprüfung sind neuen Erkenntnissen so anzupassen, dass die erlangte Jagdfähigkeit sowohl national wie international möglichst anerkannt wird.