Für die Angelfischerei im Walensee werden folgende Patente abgegeben:
- Jugendpatent: Personen vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Altersjahr erhalten Patente aller Kategorien (exkl. Gästepatent) zum halben Preis. Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem das Altersjahr erreicht wird.
- Uferpatent: 90 Fr. je Kalenderjahr
- Bootspatent (Ufer sowie stehendes und fahrendes Boot): 180 Fr. je Kalenderjahr; 40 Fr. für 7 aufeinander folgende Tage
- grosses Bootspatent (Ufer sowie stehendes und fahrendes Boot): 220 Fr. je Kalenderjahr
- Gästepatent: 50 Fr. je Kalenderjahr. Das Gästepatent berechtigt den Inhaber eines Jahresbootspatentes unter seiner Aufsicht einen Gast vom stehenden oder fahrenden Boot aus, ohne zusätzliches Gerät und bei gleich bleibenden Tagesfangzahlen mitfischen zu lassen.
Für die Berufsfischerei im Walensee werden folgende Patente abgegeben:
- Berufsfischerpatent: 580 Fr. je Kalenderjahr
- Gehilfentaxe zum Berufsfischerpatent: 50 Fr. je Kalenderjahr
- Zusatzpatent für Land- und Klusgarn: 260 Fr. je Kalenderjahr