Diese Richtlinie bezweckt eine angemessene Steuerung und Kontrolle der kantonalen Beteiligungen.
Sie verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Sicherstellung der öffentlichen Aufgaben und Wahrung öffentlicher Interessen;
- Wahrung der Eignerinteressen;
- Abschätzung und Minimierung von finanziellen und politischen Risiken;
- Koordination von politischen Zielen, Eignerinteressen und Unternehmenszielen;
- Standardisierung der Instrumente und Prozesse;
- Förderung der Transparenz über die Beteiligungen;
- Definition der Erwartungen des Kantons an die Beteiligung.
Die Richtlinie und das Beteiligungsportfolio werden regelmässig überprüft.