ZkbN führen zu keinem Einzonungsautomatismus, blieben vorbehalten. Aus fachlicher Sicht des zeigt, die fundierten und räumlich konkreten V Nord bei der Festsetzung des Siedlungsgebiets RPG und der Richtplan Kantons ist es entsprechend ange- orarbeiten der Gemeinde Glarus umfassend zu berücksichtigen. Abschätzung WMZ 2045 Abschätzung Arbeitszonen 2045 Abschätzung Zonen für öffentli- che Bauten und Anlage sowie für Sport und Intensiverholung 2045 Fazit: ZkbN sind zweckmässig und wegleitend für Siedlungsge- biet 2045 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung S3 Siedlungsgebiet (Gemeinde Glarus Nord) MRR – Michael Rothen Raumplanung 18
.3 Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung Gemäss Richtplan-Kapitel S3-B/1 können die bei Gemeinden mit einem Siedlungs- gebiet im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» diese räumlich abweichend von der Richtplankarte festlegen. Die neue Lage muss jedoch eine mindestens gleich- wertige Siedlungsentwicklung gewähren (Standorteignung, Schonung von Kultur- land [insbesondere Fruchtfolgeflächen], Schutz von Natur und Landschaft, Erschliessungsgüte, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Ortsbild). Vorliegend ist anzuerkennen, dass die grosse Aufgabe in der Redimensionierung der Bauzonen bestanden hat. Wie unter Ziffer 6.2.1 dargestellt, resultiert eine be- merkenswerte Reduktion der Bauzonen (-68,4 ha bei den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, den Ferienhaus-, den Arbeits- und den Spezialbauzonen so- wie insbesondere bei den WMZ-Zonen). Gemäss Anhang 7 des Planungs- und Mitwirkungsberichts weist die Gemeinde
,0 ha Einzonungen aus. Auch hier gilt es – analog zu Ziffer 6.2.1 – einige Beson- derheiten zu beachten, damit sich die Zahlen richtig einordnen lassen: 61 % der seitens der Gemeinde als Einzonungen deklarierten Flächen betreffen bereits be- baute, bestehende oder bestehend genutzte Flächen (3,5 ha Raststättenzone;
,3 ha Flugplatzzone B; 1,2 ha Flugzeugbunker; insgesamt 19 ha). Weitere 9 % (2,9 ha) entfallen auf die nichtgenehmigten Einzonungen «Gäsi» (0,7 ha), «Swissairplatz» (0,9 ha) und «Unter Allmend» (1,3 ha). Die verbleibenden 9,1 ha umfassen eine Vielzahl kleinflächiger Einzonungen zur zweckmässigen Arrondierung des Baugebiets (im Einzelnen siehe dazu Kapitel 6 bis 9 des Planungs- und Mitwirkungsberichts). Ein gebietsweiser Nachweis der Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung macht bei dieser spezifischen Aus- gangslage keinen Sinn (Redimensionierungsplanung). Zum grössten Teil erfolgen diese Einzonungen ohnehin innerhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalem Richtplan 2018. Jene ausserhalb des Siedlungsgebiets weisen ausnahmslos direk- ten Siedlungszusammenhang auf, betreffen keine Fruchtfolgeflächen und respek- tieren auch die langfristigen Siedlungsgrenzen. Aus fachlicher Sicht des Kantons besteht kein Zweifel daran, dass die richtplanerisch geforderte Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung gewährleistet ist.
.4 Richtplanerisches Siedlungsgebiet für Glarus Nord
.4.1 Bestehendes Siedlungsgebiet gemäss Richtplan 2018 Das Siedlungsgebiet gemäss Richtplan 2018 beträgt gemäss aktuellem GIS-Ab- gleich 683,4 ha. Der Richtplantext weist unter Richtplankapitel S3 für Glarus Nord einen Umfang von 700 ha als Zwischenergebnis aus (S3-D bzw. Objekt S3.01). In den 683,4 ha nicht umfasst sind jedoch einerseits mehrere rechtskräftig beste- hende Bauzonen (potenzielle Versehen auf Stufe Richtplan) und andererseits be- stehende Bauzonen-Nutzungen, die bereits als Ausgangslage zum Siedlungsgebiet zu zählen sind (siehe Ziffer 3 für die Definition des Siedlungsge- biets sowie die Arbeitskarten im Anhang B). Deutlich mehr Reduktion des Siedlungsgebiets als abwei- chende Anordnung Einzonungen umfassen überwiegend bereits bestehende Nutzungen Fazit: Gleichwertigkeit der Sied- lungsentwicklung erstellt Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung S3 Siedlungsgebiet (Gemeinde Glarus Nord) MRR – Michael Rothen Raumplanung 19 Für einen sinnvollen Vergleich des Siedlungsgebiets «vorher–nachher» sind wie- derum gewisse Justierungen, d.h. Korrekturen bzw. Aufrechnungen, für die eigent- liche Ausgangslage vorzunehmen. Aufgrund diverser Unstimmigkeiten zwischen der Richtplankarte und den Bauzonen der rechtskräftigen Nutzungspläne der acht Ortsteile wird dies für folgende massgeblichen Areale vorgesehen (siehe rote Num- merierung in den Arbeitskarten im Anhang B, gelbe Flächen):
. Bilten; Zone Pferdesport (Zone rechtskräftig ohne Einzonung): 3,7 ha
. Bilten: ARA (rechtskräftig bestehende OeBA): 3,7 ha
. Bilten; Teil-Parzelle Nr.1 (rechtskräftig bestehende OeBA): 0,5 ha
. Niederurnen; Raststätte (bestehende Nutzung): 3,5 ha
. Niederurnen; Ober Fabrigg Wijer (rechtskr. Grünzone FH): 0,8 ha
. Niederurnen; Fleuggis und Haslen: 0,5 ha
. Biäsche «Hüttenböschen» (rechtskräftige Arbeitszone): 1,0 ha
. div.; rechtskräftig bestehende Ferienhauszonen: 17,4 ha
. Mollis; Flugplatz Areal B: 14,3 ha
. Mollis; Erweiterung Gewerbe (rechtskräftige Arbeitszone): 2,4 ha
. Mollis; Haltengut (rechtskräftige Arbeitszone): 1,3 ha
. Näfels; Schlachtendenkmal (rechtskräftige Grünzone FH): 2,7 ha
. Mollis; Zone öffentliche Bauten und Anlagen Schiessstand 0,3 ha Total Justierungen 52,1 ha Total (eigentliches) Siedlungsgebiet Richtplan 2018 735,5 ha
.4.2 Siedlungsgebiet gemäss Nutzungsplanung Glarus Nord Das für Glarus Nord ausgehend von der gesamtrevidierten Nutzungsplanung (ge- nehmigte Bauzonen und ZkbN) zur Festsetzung fortzuschreibende Siedlungsge- biet ergibt sich wie folgt: – Bauzonen der totalrevidierten Nutzungsplanung Glarus Nord (exkl. nicht geneh- migte Areale «Gäsi», «Swissairplatz und «Unter Allmend»; 661,2 ha) – Zonen künftige bauliche Nutzungen der totalrevidierten Nutzungsplanung Glarus Nord (22,9 ha) Total 1 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 684,1 ha
.4.3 Siedlungsgebiet gestützt auf kantonale Interessenlage Trotz der Nichtgenehmigung besteht das kantonale Interesse an der künftigen Nut- zung des Gebiets «Unter Allmend» im Sinne des ESP. Die Gemeinde hat hierzu noch vertiefte planerische Überlegungen anzustellen und die nötige räumliche Ab- stimmung für eine künftige Einzonung beizubringen. Das Siedlungsgebiet soll auf- grund des verfolgten Zwecks und der geeigneten Lage des Areals beibehalten werden (siehe blaue Bezeichnung «a» in den Arbeitskarten im Anhang B):
- Niederurnen, Areal «Unter Allmend» (1,3 ha) Total 2 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,3 ha Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung S3 Siedlungsgebiet (Gemeinde Glarus Nord) MRR – Michael Rothen Raumplanung 20 Weiter besteht ein Areal, das aus Sicht des Kantons von strategischer Bedeutung ist und im Siedlungsgebiet beibehalten werden soll (obwohl noch keine Einzonung vorgesehen ist; siehe Gebiet I in der Arbeitskarte Süd im Anhang B):
- Wie bisher soll das Siedlungsgebiet im Bereich des strategischen Entwick- lungsschwerpunkts Flugplatz Mollis beibehalten bleiben (1,7 ha); siehe dazu auch Ziffer 6.4.5) II. Damit räumlich ein möglichst geschlossen-kompaktes Siedlungsgebiet resul- tiert, sind Gewässer sowie angegliederte oder durchtrennende Infrastrukturen (Bahntrassee und Strassen) ins richtplanerische Siedlungsgebiet zu integrie- ren (div. Hektare; zur Definition des Siedlungsgebiets siehe Ziffer 3). Total 3 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,7 ha + «Integration»* von 12,4 ha
.4.4 Siedlungsgebiet Glarus Nord gesamt Gesamthaft ergibt sich das Siedlungsgebiet wie folgt: Total 1 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 684,1 ha Total 2 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,3 ha Total 3 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 14,1 ha* Gesamttotal Siedlungsgebiet Glarus Nord (GIS-Wert): 699,5 ha Gegenüber der justierten Ausgangslage gemäss Ziffer 6.4.1 resultiert eine Reduk- tion des Siedlungsgebiets gegenüber dem Richtplan 2018 um 36,0 ha. Das Sied- lungsgebiet fällt 15,4 ha grösser aus als gemäss der genehmigungsfähigen gesamtrevidierten Nutzungsplanung Glarus Nord (+2,3 %). Dies ist sachgerecht.
.4.5 Vorranggebiet Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen Die rückgezonten und nicht mehr länger dem Siedlungsgebiet zugehörigen Flä- chen werden auf Stufe Richtplan dem Vorranggebiet Landwirtschaft zugewiesen; dies aufgrund des beschränkten Handlungsspielraums im Rahmen einer Fort- schreibung (Fokus auf Siedlungsgebiet). Es werden gut 44 ha Vorranggebiete Landwirtschaft hinzugewonnen (siehe gelbe Flächen gemäss Anhang A). Die pla- nerische Prüfung der Zuweisung gewisser Gebiete zu den Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt im Rahmen der laufenden Bereinigung des Richtplans 2018 im Zeit- raum 2024–26 (siehe dazu auch Ziffer 1). Ausgehend von der Bodenkartierung vom 14. Dezember 2010 ergeben sich fol- gende Prüfungshinweise hinsichtlich FFF: – Gebiet «Stuggenen» in Niederurnen, approx +3,8 ha FFF (Paket 12)
.4.6 Langfristige Siedlungsgrenze Gemäss Richtplankapitel S3-B/3 sind «Langfristige Siedlungsgrenzen» festgesetzt. Ausgehend von der aktualisierten Anordnung des Siedlungsgebiets ergibt sich Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung S3 Siedlungsgebiet (Gemeinde Glarus Nord) MRR – Michael Rothen Raumplanung 21 auch hierbei Potenzial für künftige Anpassungen. Dies soll ebenfalls im Richtplan- bereinigungsverfahren 2024–26 gemäss Ziffer 1 – aus einer grösseren Gesamt- schau heraus – geprüft werden gemäss S3-C/2: – Gebiet «Dräggtschachen» in Bilten, Versatz bis 150 m nach Nordwesten
.4.7 Gesamtbilanz Ausgehend von der zur Genehmigung eingereichten Gesamtrevision der Nut- zungsplanung Glarus Nord und den kantonalen Interessen ergibt sich sowohl quantitativ als auch qualitativ-räumlich eine zweckmässige Neuordnung des Sied- lungsgebiets im Umfang von 699,5 ha (Reduktion um rund 36,0 ha, was sinnge- mäss die Anforderung von Richtplankapitel S3-B/1 hinsichtlich der 30 ha alleine schon im Gemeindebann von Glarus Nord umsetzt.). Weiter resultiert ein entspre- chender Zuwachs von gut 44 ha beim Vorranggebiet Landwirtschaft. Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets im Kanton Glarus gemäss Richtplanka- pitel S3-B/1 von 1'575 ha (Festsetzung) wird gewahrt. Die beiden gemäss Richt- plankapitel S3-D nun festgesetzten Siedlungsgebiete für Glarus Nord (699,5 ha) und Glarus (347,0 ha) belassen ein Restsiedlungsgebiet (528,5 ha), was gerade etwa dem Zwischenergebnis von Glarus Süd entspricht (Objekt S3.03: 528 ha).
.5 Interessenabwägung An der erstmaligen Harmonisierung und Zusammenführung der Nutzungsplanun- gen der acht Ortsteile der fusionierten Gemeinde Glarus Nord besteht ein erhebli- ches kantonales Interesse. Die dabei konsequent vorgenommene Anpassung der