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VII A/1/7

Fortschreibung Richtplan E5.01 «Haltengut, Mollis»

Präambel

18. Juni 2024

Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung

E5 Abbau mineralischer Rohstoffe

Art. 7

Erläuterungsbericht nach RPV © Carsten Steger Bearbeitung MRR – Michael Rothen Raumplanung Rathausgasse 18 5000 Aarau

767 36 46 rothen@m-r-r.ch www.m-r-r.ch Michael Rothen, Raumplaner FSU SIA SVU Inhalt

Stand kantonaler Richtplan 2018 1

Ausgangslage und Handlungsbedarf 2

Ziel der Fortschreibung 3

Bezug zur Legislatur- und Finanzplanung 4

Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 5

.1 Verfahren 5

.2 Fortschreibung erläuternder Richtplan-Text 7

.3 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Beschlüsse 7

.4 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Karte 8

Erläuterungen zur räumlichen Abstimmung 9

.1 Beschrieb des Vorhabens 9

.2 Bedarfsnachweis 10

.3 Umweltverträglichkeit 12

.4 Umsetzung in kommunaler Richt-/Nutzungsplanung 13

.5 Interessenabwägung 15

Auswirkungen 15

.1 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf Kanton 15

.2 Auswirkungen auf die Beziehungen zum Bund 15

.3 Auswirkungen auf die Beziehung zu den Kantonen 15

.4 Auswirkungen auf die Gemeinden 15

.5 Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt 16

.6 Gesamtbeurteilung 16 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 1

Stand kantonaler Richtplan 2018 Der kantonale Richtplan 2018 (Stand 17. August 2022) wurde in zwei Phasen be- schlossen und genehmigt. Die beiden Anträge des Regierungsrats vom 13. August 2019 (Richtplan-Kapitel S1, N3.1 und N6) und vom 23. Juni 2020 (Richtplan-Kapi- tel V1.2, V3, T2 und T4) wurden vom Landrat am 6. November 2019 und am 4. No- vember 2020 beschlossen. Der Bundesrat hat den kantonalen Richtplan 2018 per 3. Dezember 2021 (ohne die Richtplan-Kapitel V und T) und am 17. August 2022 mit Vorbehalten, Änderun- gen und Aufträgen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss des Bundesrats vom 3. Dezember 2021 stellt eine

Art. 38a

Genehmigung im Sinne von Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raum-

Art. 38a

planung (Raumplanungsgesetz, RPG) dar. Abs. 3 RPG kommt im Kanton Glarus nicht mehr zur Anwendung. Nach der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans ist vor der Anwendung und Umsetzung sowie der Bereinigung und Ergänzung desselben aufgrund des vorgenannten Genehmigungsverfahrens. Die Anwendung und Umsetzung des kantonalen Richtplans 2018 erfolgt primär über die Nutzungsplanungen der Gemeinden; insbesondere Glarus Nord und Gla- rus Süd. Die Gemeinde Glarus hat ihre gesamtrevidierte Nutzungsplanung parallel zum Verfahren des kantonalen Richtplans 2018 per 8. Januar 2018 zur Genehmi- gung gebracht. Für die Aufarbeitung der festgestellten Pendenzen zur Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 hat die Abteilung Raumplanung und Geoinformation zwischenzeit- lich einen Auftrag an ein kompetentes Planungsbüro vergeben. Im Jahr 2024 er- folgt die Aufarbeitung dieser Pendenzen. Ab 2025 soll das planungsrechtliche Verfahren gestartet werden (Mitwirkung, Vorprüfung, Beschluss durch den Regie- rungsrat und Behandlung im Landrat, Genehmigung Bundesrat). Der diesbezügliche Bearbeitungsbedarf ergibt sich überwiegend aus den beiden Genehmigungsbeschlüssen des Bundesrats zum kantonalen Richtplan 2018 (Prü- fungsbericht des Bundes vom 10. November 2021). Daneben sollen aber auch ei- gens erkannte Bedürfnisse und Erfordernisse in die Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 integriert werden. Folgende Arbeitspakte stehen im Vordergrund: – Klärung und Erarbeitung Genehmigungsvoraussetzungen für kommunale Nut- zungsplanungen auf Ebene kantonaler Richtplan – Raumkonzeptkarte und Strategische Leitgedanken – Siedlungsentwicklung nach innen/Innenentwicklungsstrategie – Jagdbanngebiete und Wildruhezonen – Energie (Wind) – Technische Gefahren und Störfallvorsorge – Klärung Handlungsbedarf UNESCO-Welterbe TektonikArena Sardona Phasenweise Gesamtüberarbei- tung kantonaler Richtplan 2004 Genehmigung durch Bundesrat mit Änderungen und Auflagen Erreichung eines wichtigen Meilensteins Anwendung und Bereinigung des kantonalen Richtplans Umsetzung der Richtplan-Vorga- ben durch die Gemeinden Bereinigung kantonaler Richtplan 2018 im Zeitraum 2024–26 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 2 Unabhängig davon müssen die Gemeinden ihre Nutzungsplanungen planungs- und rechtssicher ausgestalten können; auch mit Blick auf die Richtplankonformität. Aus den Gesamtrevisionen der kommunalen Nutzungspläne kann sich zwischen- zeitlich Handlungsbedarf auf der Ebene des kantonalen Richtplans 2018 ergeben. Auch hierbei möchte der Kanton Glarus zuverlässig sein und seinen Teil der raum- planerischen Verbundaufgabe bestmöglich wahrnehmen (siehe nachfolgend).

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Gemeinde Glarus Nord hat ihre Nutzungsplanung seit 2012 einer Gesamtrevi- sion unterzogen (Konzept, Gemeinderichtplan, fallierte Nutzungsplanung I, erfolg- reiche Nutzungsplanung II). Die gesamtrevidierte Nutzungsplanung II wurde anlässlich von drei Gemeindeversammlungen gesamthaft beschlossen und im Sommer 2023 dem Departement Bau und Umwelt abschliessend zur Genehmi- gung eingereicht. Ausgehend von der intensiven Planungsarbeit der Gemeinde zeigen sich im lau- fenden Genehmigungsverfahren wichtige Koordinationserfordernisse auf Ebene kantonaler Richtplan 2018. Dies betrifft folgende Bereiche: – Richtplan-Kapitel S3 Siedlungsgebiet – Richtplan-Kapitel E5 Abbau mineralischer Rohstoffe Hinsichtlich dem Richtplan-Kapitel S3 gilt es, im Bereich Siedlungsgebiet für die nötige richtplanerisches Grundlage in quantitativer und räumlicher Hinsicht zu sor- gen. Dies ist für eine rechtssichere Genehmigung der Gesamtrevision der Nut- zungsplanung Glarus Nord essenziel. Siehe dazu den separaten Erläuterungsbericht «Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung, S3 Siedlungs- gebiet (Gemeinde Glarus Nord)» vom 18. Juni 2024. Im Bereich des Richtplan-Kapitels E5 steht die Festsetzung der Erweiterung des Abbaugebiets «Haltengut» («Abbau und Deponie Krähberg II») im Vordergrund. Im Zuge der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Glarus Nord die räumliche Abstimmung herbeigeführt und dargelegt. Das gemäss kantonalem Richtplan 2018 im Zwischenergebnis bestehende Vorhaben ist strategisch bedeut- sam und liegt im kantonalen Interesse. Der vorliegende Bericht fokussiert auf die- ses Vorhaben bzw. das diesbezügliche Festsetzungs-Erfordernis1 (siehe nachfolgende Erläuterungen). –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Unter der Bezeichnung «Krähberg» ist das gleiche Gebiet als Deponie des Typs A (unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial) im Richtplan-Kapitel E4-D festgesetzt (Objekt Nr. E4.02). Diesbezüglich besteht ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zur geplanten Erweiterung des Abbaugebiets «Haltengut» gemäss Richtplan-Kapitel E5 (Objekt Nr. E5.01). Ein gesonderter Handlungsbedarf im Richtplan-Kapitel E4 besteht jedoch nicht (siehe Ziffern 5 und 6). Zwischenzeitlich Planungssicher- heit bieten und die Verbundauf- gabe wahrnehmen Genehmigung der Nutzungspla- nung Glarus Nord steht an Erfordernis nach abgestimmtem planerischem Stufenbau Handlungsbedarf 1 Siedlungsgebiet S3 Handlungsbedarf 2 Abbau mineralische Rohstoffe E5 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 3

Ziel der Fortschreibung Das vorliegend interessierende Objekt Nr. E5.01 «Haltengut, Mollis, Erweiterung geplant» in der Gemeinde Glarus Nord ist im Koordinationsstand des Zwischener- gebnisses (ZE) im kantonalen Richtplan 2018 enthalten: Abb. 1: Auszug ausdem Richtplan-Text, Richtplan-Kapitel E5-D (Quelle:GL) Gemäss Richtplan-Kapitel A3 wird mit dem jeweiligen Stand der Koordination die Reife eines Vorhabens bzw. der Stand der Koordination wiedergegeben. Zwischenergebnisse (ZE) zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten noch nicht aufeinander abgestimmt sind, und was vorzukehren ist, um eine zeitgerechte Abstimmung zu erreichen. Die zuständige Behörde erhält einen Auftrag zur weite- ren Problemlösung. In Kapitel 4.6.4 des Erläuterungsberichts zum kantonalen Richtplan 2018 vom

. November 2020 ist dargelegt, dass die Erweiterung des Abbaugebiets «Halten- gut» der Hartschotterwerk AG in Mollis im Rahmen der Nutzungsplanung der Ge- meinde Glarus Nord zu behandeln sei. Die Problemlösung obliegt der Gemeinde. Dies kommt auch in der Handlungsanweisung E5-C/2 zum Ausdruck, wonach bei Erweiterungen sowie Änderungen bestehender Abbaugebiete die Interessenabwä- gung und räumliche Abstimmung im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgt. Der planerische Stufenbau besagt, dass die Planungen unterer Stufen denjenigen der oberen Stufen, die Nutzungsplanungen jeder Art und Stufe der Richtplanung zu entsprechen haben. Eine Genehmigung der Nutzungsplanung Glarus Nord, die räumlich abgestimmt die zonenmässige Erweiterung der Abbau- und Deponiezonen im Bereich «Halten- gut» («Abbau und Deponie Krähberg II») umfasst, ist ausgeschlossen, solange das Vorhaben zur Erweiterung des Abbaugebiets auf Stufe kantonaler Richtplan nicht vom Zwischenergebnis zur Festsetzung erhoben ist. Denn gemäss Richtplan-Kapi- tel A3 zeigen ausschliesslich Festsetzungen auf, dass und inwiefern raumwirk- same Tätigkeiten (Planungen oder Vorhaben) aufeinander abgestimmt sind. Damit ist jedoch noch nicht entschieden, ob, von wem und wie das Vorhaben verwirklicht wird. Dies ist einem entsprechenden Planerlass, einem Konzessions- und Bewilli- gungsverfahren oder einer Finanzierungsvorlage vorbehalten. Ausgangslage: Abbaugebiet «Haltengut» als Zwischenergeb- nis im kantonalen Richtplan 2018 Kantonaler Richtplan 2018 dele- giert Problemlösung hinsichtlich «Haltengut» an die Gemeinde Ziel: Abbaugebiet «Haltengut» als Festsetzung im kantonalen Richtplan Festsetzung als Erfordernis für die Genehmigung der Nutzungs- planung Glarus Nord Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 4 Der kantonale Richtplan 2018 ist insbesondere als dynamisches und entwicklungs- fähiges Führungsinstrument konzipiert (Richtplan-Kapitel A4). Im Sinne der Ab-

Art. 9

grenzung zu den gemäss Gesamtüberprüfungen des Änderungen unterschiede – Anpassungen: Dazu geh senden Festlegungen ode das vorgeschriebene Erl – Fortschreibungen: Dab halten, die durch den R wendung des Richtplans Handlungsanweisungen na wird nicht durchgeführt Abs. 2 RPG vorgegebenen zehnjährlichen kantonalen Richtplans werden bewusst zwei Arten für n: ört die Änderung oder Neuaufnahme von richtungswei- r Handlungsanweisungen. Anpassungen durchlaufen ass- und Genehmigungsverfahren. ei handelt es sich um die Aktualisierung von Richtplanin- ichtplan bereits vorgezeichnet sind und sich aus der An- ergeben. Es wird der jeweilige Stand des Vollzugs der chgeführt. Das Erlass- und Genehmigungsverfahren , Fortschreibungen erfolgen formlos2 . Mit dem Zwischenergebnis i.S. Erweiterung des bestehenden Abbaugebiets «Hal- tengut» besteht offenkundig bereits ein Richtplaninhalt samt räumlich-inhaltlicher Vorstrukturierung. Die ausstehende Problemlösung hat die Gemeinde Glarus Nord zusammen mit der Hartschotterwerk AG in den letzten Jahren via konzise räumli- che Abstimmung vorgenommen (siehe Ziffer 6). Seitens des Kantons Glarus gilt es folglich – als essenzielle Grundlage für die Genehmigung der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord –, nun den Stand des Vollzugs des Richtplans mittels Fort- schreibung nachzuführen bzw. den Richtplaninhalt i.S. Erweiterung Abbaugebiet «Haltengut» durch Beschluss des Departements Bau und Umwelt vom Koordinati-

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onsstand des Zwischenergebnisses zur Festsetzung zu erheben (gemäss Abs. 2 RBG).

Bezug zur Legislatur- und Finanzplanung Die Bearbeitung der vorliegenden Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 ist Teil des ordentlichen Grundauftrags bzw. des Planungsprozesses im Kanton. Der kantonale Richtplan 2018 gilt als ein Koordinations- und Führungsinstrument. In der Legislaturplanung 2023–2026 bestehen instrumentell lose Anknüpfungs- punkte bei den Legislaturzielen 8 «Der Kanton Glarus fördert eine nachhaltige Ent- wicklung», 11 «Im Kanton Glarus herrschet ein grösseres Bewusstsein für eine hohe Baukultur» und 13 «Die zentralen Infrastrukturprojekte des Kantons werden vorangetrieben». –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Art. 10

Gemäss Abs. 1 RPG ordnen die Kantone Zuständigkeit und Verfahren der Richtplanung. Ge-

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mäss aus d schen Abs. 2 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) gelten Änderungen, welche sich er Anwendung des Richtplanes ergeben, als Fortschreibungen. Die damit verbundenen techni- Nachträge werden vom Departement vorgenommen. Fortschreibungen eines Zwischenergebnis-

Art. 11

ses zur Festsetzung bedürfen gemäss Genehmigung. Es genügt eine unverzüg vorgezeichnete Richtung wird mit der im Wesentlichen lediglich zu technis Abs. 3 Raumplanungsverordnung (RPV) keiner liche Mitteilung an das ARE CH. Denn: die bereits im Richtplan Fortschreibung nicht verlassen, sondern nur weiter vertieft, was chen Nachträgen führt (vgl. WALDMANN/HÄNNI, Handkommentar

Art. 9

RPG, Verfa adäqu Vorau schre Richt kanto Lose Legis RPG, N. 27 f.). hren: Fortschreibung als ates Mittel ssetzungen für eine Fort- ibung sind erfüllt planung ist Bestandteil des nalen Planungsprozesses Anknüpfungspunkte in der laturplanung 2023–2026 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 5 Die Jahresplanung bildet Basis für die Geschäftsplanungen der Departemente und der Staatskanzlei. Darin enthalten sind folglich primär die im Planungsjahr anfallen- den Massnahmen und Schwerpunkte gemäss den Zielen der Legislaturplanung. Hingegen unterstützt die vorliegende Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 sowohl die Umsetzung der kantonalen Abfallplanung 2018 vom 16. Januar 2018 als auch des Abbaukonzepts Kanton Glarus vom 1. Mai 2020 (siehe dazu nachfolgend Ziffern 5 und 6).

Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 Aufgrund des unmittelbaren funktionalen Zusammenhangs der beiden Richtplanka- pitel E4 «Abfallwesen und Deponieplanung» (Objekt Nr. E4.02 «Krähberg») und E5 «Abbau mineralischer Rohstoffe» (Objekt Nr. E5.01 «Haltengut») werden diese zugunsten der richtplaninternen Koordination und der Vollständigkeit in der Folge gesamthaft angesprochen (insbesondere unter den Ziffern 5.2–5.4).

.1 Verfahren

.1.1 Verfahrensrechtliche Grundsätze

Art. 4

Gemäss die Bev Weiter RPG unterrichten die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden ölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. arbeiten die Behörden mit jenen des Bundes und der Nachbarkantone zu-

Art. 7

sammen, soweit ihre Aufgaben sich berühren ( RPG).

Art. 10

Die Kantone ordnen diesbezüglich Zuständigkeit und Verfahren ( Dies ist – wie unter Ziffer 3 aufgezeigt – im Kanton Glarus er Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne und ihre Anpassungen (n bungen), wenn sie diesem Gesetz entsprechen, namentlich die ra Aufgaben des Bundes und der Nachbarkantone sachgerecht berücks dadurch werden Richtpläne für den Bund und die Nachbarkantone RPG). folgt. icht Fortschrei- umwirksamen ichtigen. Erst verbindlich.

.1.2 Massgeschneidertes Verfahren

Art. 13

Gestützt auf die Verfahrensordnung nach pitel A4 erfolgen Fortschreibungen forml Genehmigungsverfahren wird grundsätzlich Das bedeutet aber nicht, dass deswegen a blendet werden. Das massgeschneiderte Ve ergibt sich bzw. hat sich mit Blick auf naler Richtplanung bereits wie folgt erg zum kantonalen Richtplan 2018 (zwei Phas sion der Nutzungsplanung Glarus Nord (ei Abs. 2 RBG i.V.m. Richtplan-Ka- os. D.h. das vorgeschriebene Erlass- und nicht durchgeführt. lle verfahrensmässigen Ansätze ausge- rfahren im Rahmen der Fortschreibung die Handlungserfordernisse auf Ebene kanto- eben ausgehend vom Richtplanverfahren en) und vom Verfahren der Gesamtrevi- nschliesslich Gemeinderichtplan): Keine Aussagen in der Jahresplanung Teil-Umsetzung wichtiger kantonaler Fachplanungen Gemeinsame Betrachtung Richt- plan-Kapitel E4 und E5 – Hand- lungsbedarf lediglich bei E5 Mitwirkung Zusammenarbeit mit Bund und Nachbarkantonen Genehmigung durch Bundesrat Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 6 – Gemeinderichtplan Glarus Nord: > öffentliche Bekanntmachung 15. November 2012–14. Dezember 2012 – Nutzungsplanung I: > Mitwirkung 30. Mai 2016–30. Juni 2016 > öffentliche Auflage 9. Januar 2017–8. Februar 2017 – Einstige Teiländerung der Nutzungsplanung «Krähberg II»3 > Mitwirkung 6. Januar 2017–5. Februar 2017 > öffentliche Auflage 16. Februar 2017–20. März 2017 – Richtplan 2018 (Phase 1) > Mitwirkung/Vernehmlassung: Herbst 2017 – Nutzungsplanung II: > Mitwirkung 1. April 2019–4. Mai 2019 > öffentliche Auflagen 11. November 2019–10. Dezember 2019, > 9. März 2020–7. April 2020, 20. Januar 2022–18. Februar 2022, > 10. November 2022 – 9. Dezember 2022 – Richtplan 2018 (Phase 2) > Mitwirkung/Vernehmlassung (keine zusätzliche) Die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen ist in den gleichen Zeitfenstern der Mitwirkungs-/Anhörungsverfahren des Richtplans 2018 erfolgt. Mit dem Bund – insbesondere dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE CH) – hat sich anlässlich des Verfahrens zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 2004 zum kantonalen Richtplan 2018 eine intensive Abstimmungs- und Zusammenarbeit etabliert. Diese wird per dato weitergepflegt. Eine letzte Arbeitssitzung zwischen der Abteilung Raumplanung und Geoinformation und dem ARE CH, insbesondere auch zum vorliegenden Sachverhalt, hat am 6. November 2023 stattgefunden. Gestützt auf die obenstehende Verfahrenskaskade ist erstellt, dass der vorliegend zur Festsetzung fortzuschreibende, räumlich-inhaltlich vorstrukturierte Richtplanin- halt in breiten Kreisen mehrfach zur Kenntnis und zur Vernehmlassung gebracht wurde seitens des Kantons Glarus. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungs- planung Glarus Nord konnte diesbezüglich auch die weiterführende räumliche Ab- stimmung umfassend mitverfolgt werden. Hinsichtlich Mitwirkung und Zusammenarbeit sind aus fachlicher und verfahrens-

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mässiger Sicht einerseits sowie gestützt auf Kapitel A4 aus rechtlicher Warte andererseits Abs. 2 RBG i.V.m. Richtplan- keine speziellen Handlungserforder- nisse mehr feststellbar.

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Die Zusammenarbeit mit dem ARE CH wird gestützt auf Abs. 3 RPV weiter- geführt. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Danach wurde die Teiländerung der Nutzungsplanung «Krähberg II» in die Gesamtrevision der Nut- zungsplanung Glarus Nord integriert. Durchgeführte Mitwirkungen Erfolgte Zusammenarbeit Fazit: Fortschreibungsverfahren Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 7 Ebenso wird eine niederschwellige konsultative Information der Nachbarkantone Graubünden, Schwyz, St. Gallen und Uri vorgenommen; parallel zur Zusammenar- beit mit dem ARE CH. Die kantonalen Fachstellen und die Gemeinde Glarus Nord waren bereits im lau- fenden Genehmigungsverfahren zur Nutzungsplanungsrevision involviert. Die vier konsultierten Kantone melden allesamt entweder «keine Bemerkungen»

Art. 1

oder «keine Betroffenheit» zurück. Die Vorgaben von , 2 und 7 RPG sind da- mit erfüllt.

.2 Fortschreibung erläuternder Richtplan-Text Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-A. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-A. Hinweis: Mit dem zwischenzeitlich fertigstellten Abbaukonzept Kanton Glarus (Stand 1. Mai 2020) besteht eine Fachgrundlage, die es im Rahmen der anstehen- den Gesamtschau zur Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 (siehe Ziffer 1) zu beachten gilt. Eine bruchstückhafte Vorwegnahme im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung wäre deshalb nicht sachgerecht. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-E. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-E. Hinweis: Die Aktualisierung der Grundlagen soll im Rahmen der Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 vorgenommen werden. Für die vorliegende Fortschrei- bung bleibt die damals verwendet Grundlage unverändert.

.3 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Beschlüsse Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-B. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-B. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-C. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-C. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-D. Es besteht Anpassungsbedarf hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-D. Das Objekt Nr. E5.01 «Haltengut, Mollis» (siehe Ziffer 3) muss durch Fortschrei- bungsbeschluss vom Koordinationsstand «Zwischenergebnis» (ZE) zur «Festset- zung» (FS) erhoben werden. Erst danach können die beiden von der Gemeindeversammlung Glarus Nord in der Nutzungsplanung beschlossenen Ab- bau- (Grundnutzungszone) und Deponiezonen (überlagerte Zone), welche im Ge- biet «Haltengut» des Ortsteils Mollis auch die Erweiterung «Krähberg II» umfassen

Art. 28

(siehe Ziffern 6.1 und 6.4), gestützt auf RBG genehmigt werden: Ergebnis der Konsultationen Ausgangslage (A) Erläuterungen (E) Richtungsweisende Festlegun- gen/Beschluss (B) Handlungsanweisungen (C) Objekte (D) Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 8 Abb. 2: Fortschreibung Richtplan-Text, Richtplan-Kapitel E5-D, Änderungen in rot (Quelle: GL)

.4 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Karte Kein Anpassungserfordernis in der Richtplan-Karte («Deponie», «Abbaugebiet»). Abb. 3: Richtplan-Karte: «Deponie» E4und «Abbaugebiet» E5 (Quelle: Kanton Glarus) FS Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 9

Erläuterungen zur räumlichen Abstimmung

.1 Beschrieb des Vorhabens Die Hartschotterwerke Haltengut AG betreibt südlich der Ortschaft Mollis ein Schot- terwerk für Sand, Kies und Steine samt Aufbereitungsanlagen. Zum Werk gehören die Abbaustellen «Bortwald» (bewilligtes Volumen 1,6 Mio. m3 ) und «Krähberg I» (bewilligtes Volumen 200'000 m3 ). Seit 1999 verfügt das Werk über eine Bewilligung zum Abbau im Gebiet «Bort- wald». Ab Ende 2005 wurde der Abbau im Bortwald und 2014–2017 im Bereich «Krähberg I»4 vorgenommen. Der Abbau im «Krähberg I» wurde 2017 beendet. 2016 wurde ein Gesuch für den Abbau im «Krähberg II» eingereicht. Seit 2017 wird in «Krähberg I» unverschmutzter Aushaub (Typ A) deponiert. Abb. 4: Standort Hartschotterwerke Haltengut AG undAbbaugebiete (Quelle: Schällibaum AG) Die Erweiterung «Krähberg II» bezweckt den Abbau bzw. die Förderung von Fels, Bergsturzmaterial (Gehängeschutt) und Moränekies (rund 140'000 m3 ) sowie ins- besondere auch die kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Deponievolumen für unverschmutzten Aushub (Typ A; rund 132'000 m3 ). –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Erteilung der Bewilligung im Februar 2013. Die Auffüllung mit sauberem Aushub (Deponie Typ A) ist für «Krähberg I» ebenfalls bewilligt. HartschotterwerkeHaltengut AG Abbau seit 2005 Deponie seit 2017 Erweiterung «Krähberg II» Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 10 Die Erweiterung des Abbau- und Deponiegebiets «Krähberg II» kommt vollständig auf der Parzelle Nr. 8, Grundbuch Mollis, zu liegen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem 2016 evaluierten Rodungsperimeter (7‘859 m2 ): Abb. 5: Vorhaben «Krähberg II» in Situationund Schnitt 1 (Quelle: Schällibaum AG) Das Vorhaben «Krähberg II» ist gesamthaft und detailliert im Bericht «Gesuch tem- poräre Umzonung Abbau und Deponie Krähberg II» vom 4. Juli 2017 dokumentiert (siehe Anhang). Als wesentliche Erweiterung des bisherigen Abbaus «Bortwald/Krähberg I» unter- steht das Vorhaben «Krähberg II» der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht5 ; siehe Ziffer 6.3 nachfolgend).

.2 Bedarfsnachweis

.2.1 Mineralische Rohstoffe6 Für hochwertigen Betonkies sind einzig die aufbereiteten Produkte aus dem «Tier- fehd», dem Abbau «Elggis», Netstal, und dem «Haltengut» geeignet. Der Kies von der Entnahmestelle Linthmündung wird in der unteren Linthebene aufbereitet und gelangt aus Schmerikon bzw. Tuggen teils wieder in Glarner Betonwerke. Der Bedarf an Beton im Kanton Glarus wird auf etwa 100‘000 m3 –120‘000 m3 ge- schätzt. Dafür benötigen die Glarner Betonwerke etwa 90'000 m3 –100'000 m3 Be- tonkies. Mit den bestehenden Werken und den vorhandenen Abbaustellen samt Erweiterungen kann diese Menge abgedeckt werden. – Der Abbau konzentriert sich auf Steinbrüche, andere Abbaustellen, Flussentnah- men und dem Recycling von Bauabfällen. In Zukunft dürfte die Menge an Fluss- entnahmen abnehmen, diejenige aus dem Recycling eher zunehmen. Steinbrüche erfordern ein umfangreiches Bewilligungsverfahren und benötigen zum Betrieb und zur Bearbeitung des Materials grosse Investitionen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Anlagetyp 80.3 gemäss dem Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)

Grundlage bildet das Abbaukonzept Kanton Glarus vom 1. Mai 2020 Nachfragesituation – Verbrauch an Rohstoffen im Kanton Glarus Grundsätze des Abbaukonzepts: - Lagebeurteilung - Ziele - Konzept Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 11 – Die Abbaustätten im Kanton sollen längerfristig in der Lage sein, die Bauwirt- schaft mit den benötigten Materialien (vor allem Betonkies) zu versorgen. – Die bisherigen Steinbrüche «Elggis» Netstal und «Haltengut» Mollis sollen auch in Zukunft weiterhin mit entsprechenden Erweiterungen betrieben werden kön- nen. Der Steinbruch Matt soll weiterhin betrieben werden können, wenn ein Ab- baukonzept erarbeitet wird und die raumplanerischen Voraussetzungen gegeben sind. Die grosse Bedeutung des Abbaus im Gebiet «Haltengut» ist manifest. Kurz- und mittelfristig ist dieser – im Zusammenhang mit der erforderlichen Erweiterung «Krähberg II» (rund 140'000 m3 ; hinsichtlich funktionalen Zusammenhangs siehe insbesondere nachfolgende Ziffer 6.2.2) – als noch bedeutsamer zu beurteilen. Darüber hinaus bestehen mit dem Abbaugebiet «Bortwald» mittel- bis langfristig gesicherte Kapazitäten zugunsten der diesbezüglichen Versorgungssicherheit.

.2.2 Deponievolumen für unverschmutzte Abfälle7 Die Menge an abzulagerndem Aushub ist abhängig von einzelnen, grossen Bau- vorhaben. In den nächsten Jahren ist bei durchschnittlicher Bautätigkeit mit einem Anfall von ca. 70'000 m3 –90'000 m3 unverschmutzter Aushub (Typ A) zu rechnen. Die steinproduzierenden Betriebe im Kanton Glarus sind für den Verkauf ihrer Ma- terialien auf Gegenfuhren von abzulagerndem Material angewiesen, um auf dem Markt bestehen zu können. Auf diese Weise werden pro Jahr rund 40'000 m3 –

‘000 m3 unverschmutzter Aushub auf Glarner Deponien abgelagert. In den nächsten 10 Jahren müssen darum in den Gemeinden folgende Deponievo- lumina für unverschmutzten Aushub zur Verfügung stehen: Abb. 6: KurzfristignötigeDeponievolumina in den Gemeinden (Quelle:Abfallplanung 2018) Seitens des Kantons Glarus wurden die Gemeinden im Jahre 2011 auf sich ab- zeichnende Engpässe bei der Entsorgung von Aushubmaterial hingewiesen. Der Kanton hat pro Gemeinde drei geeignete Standorte für Aushubdeponien ausgewie- sen. Diese Standortangaben wurden den Gemeinden übergeben. In der Gemeinde Glarus Nord steht die Auffüllung «Krähberg I» seit Abschluss des dortigen Abbaus in 2017 in Betrieb. Die Deponie «Ardega» bereitet sich vor, die Annahme von unverschmutztem Aushub in absehbarer Zeit einzustellen, da sie sich auf Typ B-Material (früher Inertstoffe genannt) zu fokussieren hat. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Grundlage bildet die kantonale Abfallplanung 2018 vom 16. Januar 2018 Bedarfsnachweis: Steinbruch «Haltengut» samt Er- weiterung für Betonkiesversor- gung relevant Entsorgungsmenge Engpässe im Bereich Deponie Typ A absehbar Spezifische Situation in Glarus Nord Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 12 Im Bereich der Typ B-Materialien besteht für die nächsten 10 Jahre dadurch vor- erst kein Handlungsbedarf. Die Deponie «Ardega» hat ein Restkompartiment von

‘000 m3 für den Kanton Glarus reserviert zu halten. Hingegen und als logische Konsequenz daraus verringert dies unmittelbar die bis- herigen Kapazitäten im Bereich Typ A-Material. Die Annahme von unverschmutz- tem Aushub wird am Standort Ardega zurückhaltend gehandhabt mit einem reservierten Kompartiment von 100'000 m3. Am «Krähberg I» besteht ein Restauf- füllvolumen von 190'000 m3 . Die Erweiterung «Krähberg II» bietet nach bisherigen Abschätzungen ein Potenzial von rund 132'000 m3 . Auf diese Weise lässt sich der kurzfristig nötige Bedarf an Deponievolumen für unverschmutzen Aushub (Typ A) für die nächsten acht bis zehn Jahre höchstens knapp bewerkstelligen (rund

'000 m3 «Ist» vs. 440'000–550'000 m3 «Soll»). Die beiden im Gemeinderichtplan Glarus Nord im Koordinationsstand «Vororientie- rung» enthaltenen, möglichen zusätzlich Deponiestandorte «Ausserflechsen» (Riet) und «Gärbi, Allmeind» (Bilten) sind weiterzubearbeiten und die vertieften Ab- klärungen und Koordinationen vorzunehmen. Sie sind für die mittel- bis langfristige Sicherstellung des kantonal nötigen Deponievolumens (Typ A) erforderlich.

.3 Umweltverträglichkeit Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» und zwecks Erfüllung der UVP-Pflicht wurde ausgehend von der Rele- vanzmatrix ein ergänzender Bericht «Fachbereiche Flora und Fauna, Boden, Land- schaft und Rekultivierung» (Stand 30. Juni 2017) erarbeitet8 . Dieser Spezialbericht bildet massgebliche Grundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durch den Kanton (Departement Bau und Umwelt, Abteilung Umwelt- schutz und Energie, kantonale Umweltschutzfachstelle). Die Unterlagen sind als vollständig beurteilt worden. Für die Verwirklichung des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» bilden weitere Bewilligungen Voraussetzung gesetzt: – Bewilligung zur Beseitigung von geschützten Lebensräumen nach dem Bundes- gesetz über den Natur- und Heimatschutz – Abbaubewilligung nach dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz – Rodungsbewilligung nach dem Bundesgesetz über den Wald – Bewilligung nach dem kantonalen Bergbaugesetz Im Bericht zur kantonalen Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle vom 27. Juni 2019 ist festgehalten, dass die Prüfung des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» gezeigt hat, dass es den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht und es verbunden mit Auflagen umweltverträglich ist (siehe Anhang). –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Dieser Spezialbericht bildet Bestandteil des Berichts «Gesuch temporäre Umzonung Abbau und De- ponie Krähberg II» vom 4. Juli 2017 (siehe Anhang A). Bedarfsnachweis: Deckung Deponiebedarf bedingt Erweiterung «Krähberg II» Folgemassnahmen Glarus Nord Spezialbericht zum Nachweis der Umweltverträglichkeit Koordination mit weiteren

Art. 21

Bewilligungen ( Positives Ergeb Beurteilung der UVPV) nis der kantonalen UVP Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 13

.3.1 Kurzabriss über berührte Umweltaspekte Die Erschliessung für den Perimeter «Krähberg II» erfolgt über die bereits vorhan- dene Erschliessung «Krähberg I». Durch die Erweiterung «Krähberg II» ist keine Verkehrszunahme zu erwarten. Gemäss der Verkehrsstatistik des Werks ist die Anzahl der LKW-Bewegungen mit den am 29. Oktober 1996 zum Gesuch «Abbau Bortwald» erhobenen Werten nach wie vor vergleichbar. Die Erweiterung tangiert auch keine Langsamverkehrsverbindungen. Die zuständige kantonale Forstbehörde hat am 14. Dezember 2016 positiv Stel- lung genommen zum Rodungsgesuch über 7'859 m2 Wald für die Erweiterung «Krähberg II» (mit Auflagen und Bedingungen). Auf eine Waldfeststellung kann

Art. 19

verzichtet werden. Gemäss RBG zählen Abbau- und Deponiezonen zu den Nichtbauzonen. Aufgrund des Ausmasses der Rodung > 5'000 m2 besteht eine Pflicht zur Anhö- rung des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das BAFU hat am 9. Juni 2020 sowohl zur Rodung als auch zur Aufforstung positiv Stellung genommen (mit Anträgen). Die erforderliche Rodung soll nach Abschluss des Abbau- und Deponiebetriebs vor Ort gleichflächig ersetzt werden (Realersatz > temporäre Rodung). In den Unterlagen wird aufgezeigt, dass das geplante Abbau- und Deponiegebiet in der Gefahrenkartierung nicht vollständig behandelt wurde. Im Bereich des Ab- bau- und Deponieperimeters sind Stein- und Blockschlag, Hangmure und Spontan- rutschung eingetragen. Weiter ist festgehalten, dass in den letzten 20 Jahren keine Murgänge aufgetreten sind. Vor der Rekultivierung wird die Situation nochmals zu beurteilen sein. Allfällige Massnahmen wie z.B. Schutzdämme können im Rahmen der Rekultivierung umgesetzt werden. Das Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» ist am Südrand des Wildtierkorri- dors GL04 situiert und kann Auswirkungen auf diesen zeitigen. Gestützt auf einen Augenschein wurde der betroffene Rand bewertet und entsprechenden Massnah- men abgeleitet. Mit diesen lassen sich die Auswirkungen des Vorhabens minimie- ren und kompensieren. Die weiteren (Umwelt-)Belange in den Bereichen Lärm/Erschütterung, Luftreinhal- tung, Grund- und Hangwasser, Oberflächengewässer/Entwässerung, Naturschutz (Flora/Fauna), Boden, Landschaft/Rekultivierung, Abfälle und Altlasten sind in den Unterlagen ebenfalls stufengerecht abgehandelt. Es sind aus umwelttechnischer Sicht wenig bzw. keine grösseren Nachteile zu erwarten. Die Verarbeitung des Ab- bau- und Deponiematerials in der Nähe des Hartschotterwerks hat geringen Ein- fluss auf die Landschaft und die Umwelt.

.4 Umsetzung in kommunaler Richt-/Nutzungsplanung Im Gemeinderichtplan Glarus Nord ist der Standort «Haltengut» als Ausgangslage enthalten. In den richtungsweisenden Festlegungen (Kapitel 8.9 Materialbewirt- schaftung, Abbau und Verarbeitung) ist festgehalten, dass die Gemeinde die vor- handenen Abbau- und Materialablagerungsstellen und weitere Anlagen der Verkehr und Erschliessung Wald und Rodungen Zustimmung BAFU Naturgefahren Wildtierkorridor Weitere (Umwelt-)Belange Gemeinderichtplan (GRIP) Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 14 Materialbewirtschaftung richt- und nutzungsplanerisch absichert. Insbesondere soll der Abbau im «Haltengut» die notwendigen Erweiterungsflächen erhalten. Die räumlich konkrete und grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Vorha- bens «Abbau und Deponie Krähberg II» erfolgt in der Nutzungsplanung im Zonen- plan «Nutzung», Flugplatz Mollis und Ferienhauszonen, Nr. 6a, mittels einer

Art. 40

Abbauzone (Grundnutzungszone gemäss Baureglement, BauR) und einer

Art. 40

überlagerten Deponiezone ( und 44 BauR). Beide Zonen gelten als standort-

Art. 18

gebundene Nichtbauzonen nach und 22 Bauverordnung, BauV). Abb. 7: Zonenplan «Nutzung», Fragen der Befristungen und/o willigungsverfahren geklärt u RPG (siehe auch Art. 19 RBG bzw. Art. 21 Es besteht jeweils eine Überbauungsplanpflicht. Abbau- und Deponiezonen «Haltengut» (Quelle: GemeindeGlarus Nord) der der Etappierung werden im nachgelagerten Be- nd soweit nötig verfügt.

Art. 33b

Gemäss Massnah weise d Die Gem schotte Eintrag gilt ei Gemäss setzung mungsbe Nutzung Umsetzu RBG wird für erhebliche Vorteile, die durch raumplanerische men entstehen, eine Mehrwertabgabe erhoben. Darunter fallen beispiels- ie Neuzuweisung zu einer Abbau- und/oder Deponiezone. einde Glarus Nord hat die Mehrwertabgabe mittels Vertrags mit der Hart- rwerk Haltengut AG geregelt (inkl. Erstellung eines Registerschuldbriefs mit im Grundbuch). Für die Zuweisung zu einer Abbau- und/oder Deponiezone n Mehrwertabgabesatz von wenigstens 20 %. Vorprüfungsbericht vom 3. Juli 2019 wird das Vorhaben bzw. dessen Um- in der Nutzungsplanung positiv beurteilt. Es wurde lediglich Feinabstim- darf festgehalten, der unterdessen als bereinigt gilt. splanung (NUP) ng mittels Nichtbauzo-

Art. 18

nen nach - Abbauzo - Deponie Befristun Mehrwerta Positive Departeme RPG ne (Grundnutzung) zone überlagert g und Etappierung usgleich Vorprüfung durch das nt Bau und Umwelt Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 15

.5 Interessenabwägung Am Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» bzw. dem Erweiterungsvorhaben E5.01 «Haltengut» besteht nachweislich ein erhebliches öffentliches Interesse (ins- besondere auch gestützt auf den funktionalen Zusammenhang mit dem Deponie- Objekt Nr. E4.02 «Krähberg»). In den Ziffern 5 und 6 sind die umfassende Interessenermittlung, die Interessenab-

Art. 3

wägung nach setzungen da Das Vorhaben RPV sowie die planungs- und verfahrensrechtlichen Voraus- rgelegt, begründet und nachgewiesen. ist einwandfrei und stufengerecht in die raumplanerischen Instru-

Art. 28

mente integriert. Es gilt sowohl als genehmigungsfähig nach als umweltverträglich gemäss der UVPV. Die räumliche Abstimm RBG als auch ung ist damit um- fassend erstellt. Im Ergebnis ist die Erhebung des Erweiterungsvorhabens E5.01 «Haltengut» zur Festsetzung sachlich gerechtfertigt und begründet. Die weitere Konkretisierung und Beurteilung der in den bisherigen Verfahren her- vorgebrachten Auflagen und Anträgen hat stufengerecht in den nachgelagerten Verfahren und weiterhin unter Abwägung aller berührter Interessen zu erfolgen.

Auswirkungen

.1 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf Kanton Das Erweiterungsvorhaben «Haltengut» bzw. das Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» hat keine personellen Auswirkungen auf den Kanton.

.2 Auswirkungen auf die Beziehungen zum Bund Die Sicherstellung bedarfsgerechter Ver- und Entsorgungslösungen in den Kanto- nen liegt im Interesse der Schweizerischen Volkswirtschaft.

.3 Auswirkungen auf die Beziehung zu den Kantonen Grundsätzlich erfolgt die Sicherstellung bedarfsgerechter Ver- und Entsorgungslö- sungen kantonal. Der Kanton Glarus pflegt soweit sinnvoll die Zusammenarbeit und stimmt sich in solchen Fragen aktiv mit den Nachbarkantonen ab.

.4 Auswirkungen auf die Gemeinden Mit dem vorliegenden Vorhaben setzt die Gemeinde im Sinne der raumplaneri- schen Verbundaufgabe einerseits wichtige behördenverbindliche kantonale Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 16 Richtplanaufträge im Bereich Ver- und Entsorgung9 grundeigentümerverbindlich in der kommunalen Nutzungsplanung um. Andererseits schafft sie damit Planungs- und Rechtssicherheit für ansässige Betriebe, die nach betriebswirtschaftlichen Kri- terien am Markt zu bestehen haben.

.5 Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt Die bedarfsgerechte Ver- und Entsorgung ist ein wichtiger Aspekt sowohl im Be- reich Wirtschaft als auch Gesellschaft. Mineralische Rohstoffe sind endlich. Der Abbau reduziert die diesbezüglichen Reserven. Er erfolgt gestützt auf das Versor- gungskonzept Kanton Glarus jedoch bedarfs- und damit generationengerecht. Dies ist von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton. Mit der Schaffung von Deponie-Kapazitäten für unverschmutztem Aushub wird lokal ein sinnvoller Beitrag an den kantonale Entsorgungsauftrag geleistet. Das Vorhaben gilt nach den geltenden Gesetzen als genehmigungsfähig und umweltverträglich. Insgesamt ist von einer neutralen bis positiven Nachhaltigkeitsbeurteilung auszugehen.

.6 Gesamtbeurteilung Nach Prüfung der Unterlagen, der Beurteilungen durch die Umweltfachstelle (UVP) und das Departement Bau und Umwelt (NUP), der Ergebnisse der Vernehmlas- sung sowie der Anhörung und den Mitwirkungen sowie aufgrund der erstellten Inte- ressenabwägung kommt das Departement Bau und Umwelt zum Schluss, dass das vorliegende Vorhaben aus kantonaler Sicht auf Stufe Richtplan abgestimmt und raumplanerisch zweckmässig ist. Für die erforderliche raumplanerische und umweltrechtliche Abstimmung liegen ausreichende Beurteilungsgrundlagen vor. Es bestehen auf keiner Staatsebene (Bund, Nachbarkantone, Kanton Glarus und Gemeinde Glarus Nor) räumliche Kon- flikte, die dem Vorhaben entgegenstehen. Gestützt auf diese Erwägungen beantragt das Departement Bau und Umwelt die Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 zu beschliessen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Kantonale Abfallplanung 2018 und Entsorgunsgkonzept Kanton Glarus 2020 Kantonaler Richtplan 2018 – Fortschreibung E5 Abbau mineralischer Rohstoffe MRR – Michael Rothen Raumplanung 17 Anhang – 1_Gesuch Abbau und Deponie Krähberg II vom 4. Juli 2017 (mit Anhängen) – 2_Kantonale Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle vom 27. Juni 2019