Der Kanton gewährt dem Sportzentrum Glarner Unterland (SGU) an die Gesamterneuerungskosten von 31,25 Millionen Franken einen Beitrag von 43,2 Prozent im Maximum 13,5 Millionen Franken.
VII B/2/4
Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)
Präambel
(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Finanzierung des maximalen Beitrages von 13,5 Millionen Franken erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2002.
Ziff. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Egress
SBE VII/9 485
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 06.05.2001 | 06.05.2001 | Erlass | Erstfassung | SBE VII/9 485 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 06.05.2001 | 06.05.2001 | Erstfassung | SBE VII/9 485 |