Die Landsgemeinde gewährt für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke einen Kredit von 14,77 Millionen Franken (Preisstand April 2002).
VII B/2/5
Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke
Vom 04.05.2003 (Stand 04.05.2003)
Präambel
(Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 2003)
Art. 1
Art. 2
Zur Finanzierung erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2004.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.
Art. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Egress
SBE VIII/8 448
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 04.05.2003 | 04.05.2003 | Erlass | Erstfassung | SBE VIII/8 448 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 04.05.2003 | 04.05.2003 | Erstfassung | SBE VIII/8 448 |