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VII B/2/5

Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke

Vom 04.05.2003 (Stand 04.05.2003)

Präambel

(Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 2003)

Art. 1

Die Landsgemeinde gewährt für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke einen Kredit von 14,77 Millionen Franken (Preisstand April 2002).

Art. 2

Zur Finanzierung erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2004.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.

Art. 4

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Egress

SBE VIII/8 448

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
04.05.2003 04.05.2003 Erlass Erstfassung SBE VIII/8 448

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 04.05.2003 04.05.2003 Erstfassung SBE VIII/8 448