Der Landrat erneuert hiermit gestützt auf Artikel 5 der oben genannten Konzession gegenüber der heutigen Konzessionsinhaberin, der SN Energie AG in Schwanden (Konzessionärin), die am 7. März 1928 vom Landrat der Ortsgemeinde Schwanden erteilte und mit Beschluss des Landrates vom 13. März 1929 an die Kraftwerke Sernf-Niederenbach (heute SN Energie AG) übertragene Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederenbaches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden sowie die hiezu erforderlichen Enteignungsrechte.
Für die erneuerte Konzession gelten die nachfolgenden Bestimmungen, welche an Stelle derjenigen vom 10. Oktober 1928 treten. Im Folgenden ist unter dem Begriff «Konzession» die erneuerte Konzession gemeint.