Die Konzession des Landes Glarus an den Tagwen Näfels für die Ausnützung der Wasserkräfte des Oberseetales im Elektrizitätswerk Näfels, erteilt vom Landrat am 22. April 1959, wird erweitert
In der Nachkonzession sind inbegriffen die Erstellung einer Hangleitung von 850 m und einer Druckleitung von 710 m Länge, sowie ein Wasserschloss.