Der Landrat des Kantons Glarus erteilt der Gemeinde Niederurnen (Konzessionärin) aufgrund eines Berichtes des Regierungsrates vom 19. Juni aufgrund eines Berichtes des Regierungsrates vom 19. Juni 1978 die Konzession für die Ausnützung der Wasserkräfte im Niederurner Alpental,
- gemäss Konzessionsprojekt und technischem Bericht, Variante III, vom Juni 1976 der Ingenieurunternehmung Motor-Columbus AG, Baden, umfassend:
| 1. | Wasserfassung des Niederurner Dorfbaches im Morgenholz auf einer Höhe von ca. 929 m, mit anschliessendem Entsander und Reservoir; | ||
| 2. | Druckleitung zum bestehenden Maschinenhaus im Aeschen; | ||
| 3. | Maschinengruppe für eine Ausbauwassermenge von 550 l/s im bestehenden Maschinenhaus; | ||
| 4. | Unterwasserkanal nach dem Dorfbach, Wasserrückgabe auf ca. 500 m ü. M. | ||
- für die bestehenden Quellfassungen, ca. 960 m ü. M., mit
| 1. | bestehender 250-mm-Druckleitung zum bestehenden Maschinenhaus; | ||
| 2. | bestehender, automatisierter Maschinengruppe für eine Ausbauwassermenge von 60 l/s; | ||
| 3. | Zuleitung ins Niederdruckreservoir für Wasserversorgung. | ||
Vom Konzessionsprojekt und den Beschlüssen der Gemeindeversammlung vom 26. November 1976 darf nur mit Zustimmung des Regierungsrates abgewichen werden.
Die Konzession schliesst das Recht in sich, alle zur Ausnützung der im Konzessionsgesuch erforderlichen Anlagen zu erstellen und zu betreiben.