Die Weseta Kraftwerke AG in Engi (Konzessionärin) beabsichtigt die Ausnützung der Wasserkraft des Mühlebaches,
- umfassend:
| 1. | eine neue Fassung am Mühlebach, | ||
| 2. | neue Druckleitung, | ||
| 3. | neue Turbine mit Generator; | ||
- zwischen den Koten 1172 Meter (Fassung) und der Einleitung in den Mühlebach (811 m).
Der Landrat des Kantons Glarus erklärt bezüglich des für dieses Vorhaben zu nutzenden Gewässerabschnittes den Verzicht des Kantons auf das ihm gemäss dem Beschluss der Landsgemeinde vom 5. Mai 1918 über Verwertung von Wasserkräften[1] zustehende Enteignungsrecht und erteilt der Weseta AG in diesem Sinne die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Mühlebaches.
Die eingereichten Pläne und Unterlagen sind als generelles Projekt verbindlich. Das definitive Projekt ist auf eine Ausbaumenge von maximal 1100 Liter pro Sekunde, vorbehalten der Restwassermenge gemäss Artikel 10, zu konzipieren.