Der Landrat erneuert hiermit gestützt auf Artikel 5 der oben genannten Konzession gegenüber der heutigen Konzessionsinhaberin, der SN Energie AG Schwanden (Konzessionärin), die am 10. Oktober 1928 vom Landrat der Ortsgemeinde Schwanden erteilte und mit Beschluss des Landrates am 13. März 1929 an die Kraftwerke Sernf-Niederenbach (heute SN Energie AG) übertragene Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf zwischen dem ehemaligen Bahnhof Engi-Vorderdorf und der Wassergerechtigkeit der Lorze AG, vormals J. Paravicini, in der Au in Schwanden sowie die hiezu erforderlichen Enteignungsrechte.
Für die erneuerte Konzession gelten die nachfolgenden Bestimmungen, welche an Stelle derjenigen vom 10. Oktober 1928 treten. Im Folgenden ist unter dem Begriff "Konzession" die erneuerte Konzession gemeint.