Der Landrat des Kantons Glarus erteilt hiermit den NOK[1], im Folgenden mit Konzessionär bezeichnet, die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Fätschbaches von der Kantonsgrenze Uri bis zur Wasserrückgabe in die Linth, oberhalb der Wuhrtanne der Fabrik Bebié & Co. in Linthal, ca. Kote 670 m ü. M., zum Zwecke der Kraftgewinnung gemäss Planvorlage und technischem Bericht Nr. 3571 der NOK vom 31. Januar 1945. *
Dem Konzessionär werden die hiezu erforderlichen Enteignungsrechte nach Massgabe der hierfür geltenden Gesetzgebung erteilt.