Die Gebühren haben die Kosten für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und der Schifffahrt zu decken.
Die einzelne Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Leistung stehen.
Der Gebührenpflicht unterliegen die in dieser Verordnung aufgeführten Dienstleistungen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts.
Invalide sind von der Bezahlung von Prüfungsgebühren und Abklärungen für die Verkehrszulassung befreit, nicht aber von den Gebühren für Ausweise und Bewilligungen.