Für die Schifffahrt auf den Gewässern des Kantons Glarus gelten namentlich folgende Erlasse:
- das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Bundesgesetz) und die zugehörigen eidgenössischen Verordnungen;
- die Interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee[1] und die gestützt darauf erlassenen Vorschriften der Interkantonalen Schifffahrtskommission;
- die Interkantonale Vereinbarung über das Linthwerk und die zugehörigen Vorschriften der Linthkommission betreffend die Schifffahrt auf dem Linthkanal und den Seitengewässern[2];
- Erlasse und Beschlüsse des Regierungsrates über die Schifffahrt auf glarnerischen Gewässern.