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VII D/6/1/1

Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr

(VV öVG)

Vom 03.07.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Art. 1 Departement

Das Departement Bau und Umwelt ist das zuständige Departement im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr.

Art. 2 Fachstelle

Die Aufgabe der kantonalen Fachstelle wird von der Abteilung Mobilität der Hauptabteilung Mobilität und Tiefbau wahrgenommen.

Egress

SBE 2025 22

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
03.07.2025 01.01.2026 Erlass Erstfassung SBE 2025 22

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 03.07.2025 01.01.2026 Erstfassung SBE 2025 22