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VII E/2/1

Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich

Vom 17.12.2012 (Stand 01.01.2013)

Präambel

Die Regierungen der Kantone Zürich, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen vereinbaren[1]:

Art. 1 Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung

Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 (nachstehend Interkantonale Vereinbarung) wird um den Fachbereich Beleuchtung ergänzt.

Art. 2 Erteilung der Kontrollbefugnis

Die Kontrollbefugnis für den Fachbereich Beleuchtung wird in Anwendung von Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung durch Verfügung einzeln erteilt.

Art. 3 Anwendbares Recht

Die Artikel 3 – 16 der Interkantonalen Vereinbarung werden auf den Fachbereich Beleuchtung sachgemäss angewendet.

Art. 4 Vollzugsbeginn

Diese Vereinbarung wird ab 1. Januar 2013 angewendet.

Egress

SBE XII/5

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
17.12.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung SBE XII/5

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 17.12.2012 01.01.2013 Erstfassung SBE XII/5